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Erteilung der eigenständigen Gerichtsbarkeit für den Bewersdorfer Schulzen im Jahre 1380
Quelle: "Chronik von Alt Bewersdorf, Kreis Schlawe - Ostpommern"
Im Namen des Herrn. Amen. Wie die Zeit vergeht und die Erinnerung an Geschehenes versinkt und entschwindet! So ist deshalb das Wort der Zeugen und Bestätigung durch Schriften vonnöten. Sollen also hier, mit alle treuen Christen, die gegenwärtigen wie die nachkommenden, die dieses vorliegende Schriftstück lesen worden, wissen, dass wir, die Ratsherren der Stadt Schlawe bestätigen und vor den Anwesenden deutlich erklären, dass wir dem ehrenwerten JOHANN, unserem Schulzen in BEWERSDORF sowie seinen wahren und rechtmäßigen Erben ordnungs- und vernunftgemäß die Rechtsprechung in unserem genannten Dorf übertragen haben und übertragen, zusammen mit zwei obendort angrenzenden Gütern, mit allen nützlichen Einrichtungen, Erträgen, mit allen Nutzungsrechten auf den bestellten und nichtbestellten Äckern, Gehölzen, Wäldern, Sträuchern, Gebüschen, Wiesen, Sümpfen, Weiden, stehenden und fließenden Gewässern, allen Bächen und deren Umgebung, den Grenzen, Grenzsteinen, die, ebenso wie andere in diesem Dorf liegende Gehöfte, in ständigen und freien Besitz genommen werden dürfen. Indessen wird für jegliche und (dem Rat von Schlawe/ d. Üb.) vorbehaltene Dienstleistung und Fronarbeit ein Pfund gültiger Münze von den beiden erwähnten Höfen jährlich für uns ohne jede Einspruchsmöglichkeit erhoben. Auch in unserer Rechtsprechung bei Vergehen bekommen der erwähnte JOHANN und seine rechtmäßigen Erben und Nachfolger zwölf Geldstücke und sollen sie ebenda haben. Und wenn etwas geringer als zwölf Geldstücke gewesen ist, dann wird er im vorliegenden Urteil eben dieses bekommen. Wenn es hingegen darüber hinaus gegangen ist, dann behalten wir dies in unseren Händen zu unserer unmittelbaren Nutzung. Damit alles Festgelegte gesichert, rechtskräftig und unangefochten bleibt, haben wir das Siegel unserer Stadt zur Verdeutlichung unserer Absicht anhängen lassen. Verfasst und ausgestellt in unserem Rathaus zu SCHLAWE. Im Jahre des Herrn 1380, am dritten Tag nach dem Sonntag Invokavit, in meiner und der erleuchten Herren Johannes LAZEKEMAN, THIDERICUS RONNEBEKEN und DUBBESLAV Gegenwart, unserer treuen Bürger und mehrerer anderer Vertrauenswürdiger, die zur Erstellung der vorliegenden Schrift herbeigerufen worden sind.
Quelle: Fischer, Helmut und Fritz Schmidt: "Chronik von Alt Bewersdorf, Kreis Schlawe - Ostpommern", Weimar und Jena 2000
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Copyright © Mathias Sielaff, Januar 2002