Aktuelle Publikation: Das Adressbuch des Kreises Schlawe 1928

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Ludwig Wilhem Brüggemann: Die Bevölkerung von Wendisch-Tychow im Jahre 1784

Der königlich preußische Konsistorialrat und Hofprediger an der Schlosskirche zu Stettin, Ludwig Wilhelm Brüggemann hat alle Ortschaften des Herzogtums Pommern ausführlich beschrieben. Seine Arbeit ist das Standardwerk über die Zustände in Pommern im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts. 

 

 

Über Wendisch-Tychow macht Ludwig Wilhelm Brüggemann im Jahre 1784 folgende Aussagen:

 

Wendisch-Tichow oder Tichow ein adelicher Wohnsitz, ¾ Meile von Schlawe südostwärts, 2 ½ Meilen von Stolpe südwestwärts, 3 Meilen von Rügenwalde südostwärts, 3 ½ Meilen von Pollnow nordnordostwärts, 4 Meilen von Bütow nordwestwärts und 5 Meilen von Rummelsburg gegen Norden, an der Wipper, die eine halbe Viertelmeile von dem Dorfe gegen Westen vorbeyfließet, auf der Landstraße von Schlawe nach Bütow, hat 2 Vorwerke, 2 Wassermühlen, wovon die eine, die Obermühle, ¼ Meile von dem Dorfe, die andre aber, die Niedermühle, nahe an demselben liegt, 1 Prediger, 1 Küster, 16 Bauern, 1 Halbbauer, 6 Coßäthen, 1 Schmiede, auf der Feldmark des Dorfs das neue Vorwerk Seehof mit 2 Coßäthen und die aus 3 Halbbauern bestehende Colonie Heinrichsfelde, 60 Feuerstellen, eine zu der Schlaweschen Synode gehörige Mutterkirche, zu welcher das Dorf Notzkow eingepfarret ist, fruchtbaren Acker, vortrefliche Wiesen an der Wipper, wenige Fichten- und Ellernholzungen, ein großes Torfmoor, welches auch zur Weide dienet und Fischerey in 2 Seen, vielen Teichen und der Wipper. Für die bey diesem Gute seit 1772 für 6900 Rthlr. königl. Gnadengelder vorgenommene Verbeßerungen, wovon die jährlichen Einkünfte nach dem Anschlage 554 Rthlr. 23 Gr. betragen sollen, muß eine zu Gnadengehalten für adeliche Wittwen und Waisen bestimmte jährliche Abgabe von 138 Rthlr. von dem Besitzer dieses Guts bezahlet werden, welches ein altes Lehn der von Kleist ist, die zu der Dubberowschen Linie gehören. Ein Theil deßelben kam nach dem Tode des Obersten George von Kleist, an Martin Rüdiger von Kleist und wurde bey der öffentlichen Feilbietung am 22 October 1751 der Frau Theresia Margaretha gebohrnen von Kleist, einer Gemahlinn des Obersten und nachmaligen Generalmajors Ewald George von Kleist zuerkannt, der diesen Theil nach ihrem 1766 erfolgten Tode erbte und am 26 August 1766 seiner Stiefschwester Tochter, Barbara Sabina gebohrne von Bandemer, zur Universalerbin einsetzte und sich nacher mit ihr vermählte. Diese erbte von ihm 1768 diesen Theil, den sie nach dem Vergleiche vom 12. Januar 1770 dem nächsten Lehnsfolger und ihrem nachmaligen Gemahl, dem Hauptmann Ewald Heinrich von Kleist überließ. Der andre Theil dieses Guts kam von Philipp Hartwig von Kleist, an seinen Sohn, den Generalmajor Ewald George, und von diesem an deßen 9 gleich nahe Lehnsvettern, unter denselben aber, nach dem Vergleiche vom 22. März 1770, an den Hauptmann Ewald Heinrich von Kleist, der noch jetzt der Besitzer dieses ganzen Guts ist.

 

Quelle: "Ausführliche Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes des Königl. Preußischen Herzogthums Vor- und Hinter-Pommern", Herausgegeben von Ludewig Wilhelm Brüggemann, Königl. Preuß. Consistorialrath und Hofprediger bey der Schloßkirche in Stettin, Gedruckt bei H. G. Effenbart, Königl. Buchdrucker in Stettin 1784

 

 

 

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